Mietvertrag kündigen
Kündigung einer Wohnung
Auch bei der Kündigung einer Wohnung können Fehler passieren und das kann ungeahnte Folgen für einen Mieter haben. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Das heißt: Eine Kündigungsfrist wird schon bei dem Ausfüllen von einem Mietvertrag eingetragen, dabei kommt es darauf an, welche Frist einem Mietverhältnis zugrunde gelegt wird.
Gesetzliche Regelungen
Normalerweise gibt es eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Dabei muss ein schriftliches Kündigungsschreiben bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen. Werktage sind Montage bis einschließlich der Samstage. Diese Bestimmung beruht auf dem Paragraphen 573 des BGB. Eine mündliche Kündigung wird nicht anerkannt und die Schriftliche muss immer die Unterschrift des Mieters tragen. Ohne Unterschrift ist es eine unwirksame Kündigung und braucht vom Vermieter nicht anerkannt werden. Das heißt für den Mieter: Der Vermieter kann weiterhin Miete verlangen, auch wenn ein Mieter schon ausgezogen ist. Read more »