Die Bauvorschriften beim Carport: Daran muss gedacht werden
Sicherlich ein Carport ist etwas Tolles, denn das Fahrzeug steht darunter Wind- und wettergeschützt und vor allem es ist günstiger als eine Garage bei der Erstellung. Doch so schnell ein Carport aufgebaut ist, so schnell kann es auch wieder dem Erdboden gleich gemacht werden, wenn die Bauvorschriften nicht beachtet werden. Für ein optimales Fundament wird nicht nur Beton benötigt, sondern auch eine Absicherung von baurechtlicher Seite.
Vor dem Kauf und Bau eines Carports
Bevor man den Kauf bzw. den Bau eines Carports in Angriff nimmt, sollte man überprüfen, ob es eine Bauvorschrift gibt, welche Vorgaben macht, für den Aufbau. Wer eine Baugenehmigung benötigt und sein Carport ohne diese aufbaut, der riskiert, dass der Abriss von der Baubehörde verfügt wird. Daher sollte der Aufbau eines Carports niemals ohne Einsichtnahme in die Bauvorschriften vorgenommen werden.
Man sollte sich darüber bewusst sein, dass, wenn man eine bauliche Anlage auf seinem Grundstück errichtet, der Nachbar aus Neid oder Missgunst sich veranlasst sieht die Baubehörde zu informieren, damit diese aktiv wird. Ein großes Problem ist, dass keine einheitlichen Bauvorschriften bestehen und jedes Bundesland seine eigenen Bauvorschriften hat.
Daher sollte sich jeder der ein Carport aufstellen möchte, sich bei der örtlichen Baubehörde erkundigen, ob und wenn ja, welche Bauvorschriften bestehen. Auch der Verkäufer des Carports kann Auskunft darüber geben. Sollte das Carport Anzeige- und genehmigungsfrei sein, dann müssen dennoch die nachbarrechtlichen Vorschriften bzw. Mindestabstände eingehalten werden.
Das Carport muss ins Ortsbild passen
Ist die „Angelegenheit“ mit der baulichen Genehmigung erledigt, dann hat man allerdings noch nicht alle Hürden genommen, denn das Carport muss sich in das Ortsbild einfügen. Das heißt in Stichpunkten:
- Ein Carport ist von der Größe, der Bauart und dem Standort unterschiedlich. Somit passt es eventuelle nicht in das Ortsbild und aus dem Grund kann der Aufbau auf Basis der nachbarrechtlichen Bestimmungen verweigert werden.
- Es sollte grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass mindestens eine Bauanzeige gemacht werden muss. Insbesondere dann, wenn das Carport an das Nachbargrundstück stößt.
- Spätestens vor dem Kauf zur Baubehörde gehen und alle Bauzeichnungen, die Baubeschreibung, die Statik, einen Katasterplan des Grundstücks sowie eine Flurkarte mitnehmen, um einen alternativen Bautyp auszuwählen.
- Mit dem Nachbarn sprechen und ihn über das Bauvorhaben informieren! Dann können eventuelle Einwände schnell bereinigt werden!